Was Basel III aus der Sicht einer Unternehmensberatung verändert

Was Basel III aus der Sicht einer Unternehmensberatung verändert

Kaum ein Thema hat in der letzten Zeit die Rechnungslegungsexperten in den Unternehmensberatungen so beschäftigt wie das Regelwerk Basel III.

Die Banken in Europa und auf der ganzen Welt müssen danach in Zukunft deutlich strengere Eigenkapital- und Liquiditätsregeln zur Finanzmarktstabilisierung erfüllen. Dies haben die Notenbankgouverneure und die Chefs der Aufsichtsbehörden der wichtigsten 27 Wirtschaftsländern im September 2010 festgelegt und beschlossen. Das nunmehr neue Regelwerk heißt Basel III und soll vom Jahr 2013 an in Kraft treten.

Diese Regeln sind der bislang stärkste Einschnitt für Banken seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008/2009. Der Basler Ausschuss führte sie ein, um dafür zu sorgen, dass Kreditinstitute ihre Kapiteldecke stärken müssen, um künftige Krisen selbst meistern zu können und nicht zwingend auf Staatshilfe angewiesen zu sein. So soll die sogenannte Moral Hazard Problematik eingedämmt werden.

Die bisherigen Regelungen von Basel II basierten auf den drei Säulen „Mindestkapitalanforderungen“, „bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess“ und „Erweiterte Offenlegung“. Sie wurden im Zuge von Basel III nochmals überarbeitet und um die neuen, erweiterten und stärkeren Zielsetzungen von Basel III ergänzt.

Im Regelwerk von Basel III ist vorgesehen, dass Banken ihr sogenanntes Kernkapital nun deutlich erhöhen müssen. Das Kernkapital kann somit in Finanzkrisen die Verluste der Banken abfangen, die etwa durch Kreditausfälle und Kursabstürze bei den Banken eintreten könnten.

Die bisherigen Regelungen nach Basel II legten fest, dass Kreditinstitute eine Kernkapitalquote, auch Eigenkapitalquote genannt, von 4% nachweisen können müssen. Zukünftig muss diese nun durch Basel III bei mindestens 6% liegen, dazu soll noch ein sogenannter Kapitalpuffer in Höhe von 2,5 Prozent kommen.

Das neue Regelwerk sieht auch jedoch vor, dass die Banken in den wesentlichen Punkten Übergangsfristen erhalten sollen, um die Möglichkeit zu erhalten, eine nunmehr ausreichende Eigenkapitalstruktur zu entwickeln. Auch auf die Besonderheiten der deutschen Finanzinstitute, welche teilweise keine Aktiengesellschaften sind, wurde „angemessen“ berücksichtigt.

Mit dem Abschluss von Basel III erhöht sich nicht nur das Kernkapital der Banken, es ändert sich auch und vor allem die Zusammensetzung des Kernkapitals. Nun muss der absolut überwiegende Teil des Kernkapitals in der Zukunft aus den sogenannten „harten Kapitalformen“ wie etwa Stammaktien und Gewinnrücklagen bestehen. Sogenannte „stille Einlagen“, welche zum Teil einen großen Anteil des bisherigen Kernkapitels ausmachen durften, zählen fortan nicht mehr zum harten Kernkapital.

Eine Steigerung des Eigenkapitals der Banken kann somit folgendermaßen erreicht werden:
Im Rahmen von Basel III müssen die Banken praktisch höhere Gewinne erwirtschaften. Diese jedoch folgen aus den Bankgeschäften, die sie mit dem Geld der Anleger und Sparer tätigen können. Durch den nun deutlich erhöhten Druck, Gewinnsteigerungen generieren zu müssen, könnte bei den Banken tendenziell das Interesse aufkommen, Bankgeschäfte mit besseren und höheren Renditeaussichten einzugehen.
Die Problematik dahinter ist, dass diese Bankgeschäfte in der Regel auch mit einem höheren Risiko verbunden sein werden. Außerdem fürchten Kritiker, dass grundsätzlich die Vergabe von Krediten erschwert werden könnte, weil die damit verbundenen Zinskosten steigen könnten. Dies hätte dann zur Folge, dass weniger Kredite ausgegeben werden und in den Umlauf kommen und somit letztlich weniger privater und industrieller Konsum stattfinden würde. Dies könnte sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken.

Insgesamt könnten sich nach Ansicht der Experten außerdem massive Umwälzungen in der gesamten Bankenlandschaft ergeben. D.h. sie sehen für schwächere Banken durchaus Probleme voraus, wenn sie die Mindestausstattung an Eigenkapital nicht generieren können. Basel III könnte damit zu einer weiteren Konsolidierung des Bankensektors führen. Weitere Aufkäufe und Fusionen sind möglich. Insgesamt würde es dann vermutlich zu einer Marktbereinigung kommen, von der vor allem die wirtschaftlich und strukturell gesunden Banken profitieren würden.

Somit kann festgehalten werden, dass die Staats- und Regierungschefs der 27 führenden Industrie- und Schwellenländern auf ihrem Treffen Ende 2010 in Seoul nach teils heftigen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten doch noch zu einer gemeinsamen Linie gefunden haben, was den den Kurs für eine weltweite Finanzmarktstabilisierung anbelangt.
„Unter dem Strich hat sich gezeigt, dass der Gemeinschaftsgeist siegt“, sagte seinerseits Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). So hätten sich die Bemühungen um eine intensivere Kooperation mit dem Ziel, die Weltwirtschaft auf einen beständigen und ausgewogeneren Wachstumspfad zu führen durchgesetzt.

Aus der Sicht einer Unternehmensberatung ergeben sich für Banken, Versicherungen und artähnliche Branchen deutliche Veränderungen, deren Folgen nur partiell bislang wirklich zu durchschauen sind. Vor allem ist die Umsetzung der Vereinbarungen sehr problematisch, da davon auszugehen ist, dass in einigen Ländern „Schlupflöcher“ bestehen und somit zur Wettbewerbsverzerrung reichen. Die intensive und individuelle Prüfung der Handlungsalternativen sind hierbei von entscheidender Bedeutung für den Fortbestand der Erfolggeschichte großer Bankhäuser in Europa.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert