Elster 2012 – neue CD erhältlich

Für alle Nutzer der Elster-Software der Finanzämter gibt es nun ein wichtiges Update. Für die Steuererklärungen für 2011 sind nun weitere Updates zur Einnahmeüberschussrechnung, Gewerbesteuererklärung, zur Gewerbesteuererklärung, der Anlage N-Gre sowie zur Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags verfügbar. Die Programme sind auf CD erhältlich bei zahlreichen Finanzämtern der Bundesrepublik.

Im Gegensatz zur klassischen Steuererklärung in Papierform bietet die Erklärung über ELSTER einige Vorteile für die Unternehmen. So bieten mittlerweile die meisten Buchführungsprogramme Schnittschnellen zur ELSTER an, so dass auf der Basis der externen Rechnungswesen-Unterlagen unmittelbar die Steuerbelastung errechnet werden kann und die Steuererklärungen nach einer Plausibilitätsprüfung direkt an die zuständigen Finanzämter gesendet werden können. Damit ist nicht nur die Steuerbelastung schnell errechnet, auch Erstattungen können so komfortabel berechnet werden.

Hat man bereits in den Vorjahren mit ELSTER gearbeitet und die Daten abgespeichert, so können diese Daten wieder für die aktuelle Steuererklärung verwendet werden und Anpassungen sind entsprechend nur dort notwendig, wo es zu Änderungen kam. Ändert sich die Anschrift genausowenig wie die Kontoverbindung, erspart man sich die erneute Eingabe.

Häufig wird auch angemerkt, dass die Bearbeitung der Steuerklärungen bei den Finanzämtern schneller vonstatten gehen, wenn die Erklärungen elektronisch eingereicht werden, da die zeitraubende Eingabe der Daten in den Ämtern entfällt. Dieser Zeitvorteil kann an die Unternehmen weitergegeben werden, was eine Erhöhung der betrieblichen Planungssicherheit nach sich zieht.

Auch gilt ELSTER durch die verschlüsselte Übertragung der Daten als relativ sicher vor Datendiebstählen. Wer die Plausibilitätsprüfung nutzt, wird auf fehlende oder unvollständige Angaben hingewiesen. Die Einsendung von gesetzlich vorgeschriebenen Belegen muss zwar nach wie vor postalisch erfolgen, andere Belege müssen jedoch nur auf Anfrage des Finanzamtes vorgelegt werden. Dadurch entfallen für die Unternehmen weitere bürokratische Hürden.

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