Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the borlabs-cookie domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w013b7cb/fsgu-group.de/wp-includes/functions.php on line 6121
Staatliche Gesundheitssysteme- Großbritannien | Unternehmensberatung 2.0 durch die Unternehmensberatung der FSGU GROUP

Staatliche Gesundheitssysteme- Großbritannien

Staatliche Gesundheitssysteme- Großbritannien

Staatlich organisierte Gesundheitssysteme finden sich vornehmlich in den skandinavischen Ländern und in Großbritannien. Aufgrund der vergleichbareren gesellschaftlichen und ökonomischen Lage mit Deutschland, wird anschließend das britische Gesundheitswesen genauer betrachtet.

grundlegende Struktur und Organisation
Das Gesundheitswesen in Großbritannien stellt mit dem 1948 ins Leben gerufene National Health Service (NHS) ein Konzept eines staatlichen verwalteten Gesundheitsdienstes dar. Die Finanzierung erfolgt größtenteils über Steuern (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.41).
Neben dem Prinzip der Effizienz ist das NHS dem Prinzip der Gleichheit verpflichtet, d.h. jeder Einwohner kann unabhängig von Einkommen oder Staatsangehörigkeit die benötigte ambulante wie stationäre Behandlung, Reha- und Pflegemaßnahmen sowie Heil- und Hilfsmittel erhalten (vgl. Schulte 1998, S.349,351ff). Versichert ist die gesamt Bevölkerung im NHS, die Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Darüber hinaus besteht für die Bürger die Möglichkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung, welche jedoch von der staatlichen Pflichtversicherung nicht entbindet (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.41).
Zentrales Element in der ambulanten Versorgung ist der Hausarzt, der die Patienten an Fachärzte, die meist in Krankenhäusern tätig sind, weiterleitet. Jeder Patient muss sich bei einem Hausarzt einschreiben, so dass die freie Arztwahl eingeschränkt ist (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.107f).

Der Bedarf an Hausärzten wird landesweit vom Medical Practise Commitee (MPC) für die einzelnen Disktrike ermittelt. Der kommunale medizinischen Bedarf und die vorhandenen Mittel bestimmen die Kapazitätsplanung, das Investitionsvolumen und das notwendige Leistungsspektrum, für deren Planung die regionalen Gesundheitsbehörden verantwortlich sind. Die Aufteilung des Gesamtbudgets an die Leistungserbringer im ambulanten wie stationären Bereich erfolgt seit 1998 durch Netzwerke auf der Distriktebene (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.41f). Für Unternehmen im Gesundheitssektor gibt es hier weniger Spielraum, was sich auch für Unternehmensberatungen negativ auswirkt.