Mittelverwendung und Vergütung im Gesundheitssystem der Schweiz

Mittelverwendung und Vergütung im Gesundheitssystem der Schweiz

Im ambulanten Bereich besteht für die Honorierung ein System aus Leistungskatalogen, deren Einzelleistungen mit Punktwerten (Taxpunkte) versehen werden (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.56). Die Preise für ärztliche Leistungen sind im gesamtschweizerischen Tarifkatalog, dem sog. Tarmed, genau festgelegt. Die Rechnungsstellung erfolgt über das Kostenerstattungsprinzip (Tiers garant), es kann jedoch auch zwischen Versicherer und Leistungserbringer das Sachleistungsprinzip (System des Tiers payant) vereinbart werden (vgl. Kocher/Oggier 2004, S.303f, S.163).

Im stationären Bereich tragen die Krankenkassen etwa 30% der Kosten und maximal 50% der Betriebskosten. Für Investitionskosten und sonstige Kosten kommen die Kantone und Gemeinden auf. Zwischen den kantonalen Krankenkassenverbänden und den Krankenhäusern sind entweder Globalbudgets oder auch Pauschalen zu vereinbaren, entweder Tagespauschalen oder leistungsbezogene Pauschalen (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S. 56).