Mittelverwendung und Vergütung im britischen Gesundheitssektor

Mittelverwendung und Vergütung im britischen Gesundheitssektor

Für die Aufstellung eine Gesamtbudgets tragen die Gesundheitsministerien der vier Landesteile die Verantwortung. Das Gesamtbudget wird jährlich um einen Inflationsausgleich und einen realen Aufstockungssatz von ca. 1,2% erhöht. Dieses Gesamtbudget wird anschließend auf der regionalen Verwaltungsebene nach demographischen Unterschieden an die Leistungserbringer verteilt. Allgemeinmediziner werden nach Kopfpauschalen pro Patient und für zusätzliche Einzelleistungen nochmals separat vergütet. Weiterhin erhalten sie Zuschüsse für die Praxisausstattung und Sonderzuschüsse für das Erreichen von bestimmten medizinischen Zielvorgaben. Der stationäre Sektor wird über Globalbudgets für einzelne Fachbereiche und Fallpauschalen vergütet. Fachärzte erhalten ein Pauschalgehalt in den Krankenhäusern, welches durch private Behandlungen um max. 10% erhöht werden kann. Verschreibungspflichtige Arzneimittelpreise ergeben sich aus Verhandlungen zwischen dem Gesundheitsministerium und der pharmazeutischen Industrie (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.45).

Das staatliche britische Gesundheitswesen NHS lässt den Patienten relativ wenige Freiräume durch die Festlegung auf einen Hausarzt und die Unmöglichkeit der freien Wahl eines Facharztes bzw. der stationären Behandlung. Außerdem bestehen vor allem im stationären Bereich lange Wartezeiten, im Landesschnitt bis zu fünf Monaten bei nicht notfallmäßigen Fällen. Dies hat dazu geführt, dass private Krankenversicherungen immer bedeutsamer wurden, da diese den Versicherten freie Krankenhausarztwahl und die Umgehung von Wartelisten ermöglichen (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.47f). Die Regierung hat daher 1999 eine deutliche Ausweitung ihrer Finanzmittel auf den Weg gebracht, um die Wartelisten zu verkürzen, den Personalbestand zu verstärken und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu erreichen (vgl. Bundesarbeitsblatt 1999, S.17). Gerade im Bereich der medizinischen und organisatorischen Qualitätssicherung (überwacht etwa durch eine Unternehmensberatung) wurden und werden die Strukturen weiterentwickelt. Dies betrifft die Entwicklung von Behandlungsstandards und Leitlinien für die Behandlung zur Vereinheitlichung der Behandlungsqualität, wie auch kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen für Leistungserbringer, und die Überprüfung der Gesundheitseinrichtungen auf die Umsetzung und Wirksamkeit der Qualitätssicherungsmaßnahmen (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.45-48).