Leistungserbringung im Gesundheitswesen der Schweiz

Leistungserbringung im Gesundheitswesen der Schweiz

Eine umfassende Managementberatung und Wirtschaftsberatung setzt grundsätzlich an den Bedürfnissen der Kunden wie auch der Leistungserbringer an. Daher wollen wir diesen nun Aufmerksamkeit zuteil werden lassen.

Im ambulanten Bereich wird die Versorgung durch freie, niedergelassene (Fach-)Ärzte und sonstige Gesundheitsberufe erbracht. Eine Angebotssteuerung gibt es nicht, es besteht prinzipiell Niederlassungsfreiheit. Etwa 55% der berufstätigen Ärzte haben eine Praxistätigkeit (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.52f).
Die Arztdichte betrug 2003 3,5 Ärzte je 1000 Einwohner, ist jedoch kantonal sehr unterschiedlich (vgl. Kocher/Oggier 2004, S 46ff). Die Zahl der Pflegekräfte lag 2000 bei 10,7 je 1000 Einwohner (vgl. Kocher/Oggier 2004, S.86).
Die Krankenhäuser befinden sich jeweils etwa zu einem Drittel in kommunaler bzw. kantonaler, gemeinnütziger und privater Trägerschaft, etwa 90% der Betten sind in öffentlichen Krankenhäusern. Die stationäre Versorgungssicherung obliegt den Kantonen, welche in einem Krankenhausplan (sog. Spitallisten) die notwendigen Kapazitäten planen. Nur die in Spitallisten aufgeführten Krankenhäuser werden durch die Kassen finanziert. Durchschnittlich 3,9 Akutbetten je 1000 Einwohner standen 2001 zur Verfügung. Die durchschnittliche Verweildauer im akutstationären Bereich lag bei 9,2 Tagen in Jahr 2001 (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.54).

Nicht alle zugelassenen Medikamente werden von den Kassen bezahlt. Für die kassenpflichtigen Präparate besteht eine behördlich erstellte Positivliste (sog. Spezialitätenliste). Die Preisgestaltung muss behördlich genehmigt werden, wobei diese als Vergleichsmaßstab zur Beurteilung u.a. auch die Medikamentenpreise in Deutschland, Dänemark, Niederlanden und England hinzuziehen. 2002 betrug der rezeptpflichtige Medikamentenanteil am Gesamtumsatz für Heilmittel zu Herstellerabgabepreisen 78,8%, von den gesamten vertriebenen Medikamenten wurden 55,5% über Apotheken vertrieben. In einigen Kantonen dürfen auch Ärzte Medikamente vertreiben (sog. selbstdispensierende Ärzte), was insgesamt einem Anteil von 22,2% entsprach. Spitäler bzw. Drogerien vertrieben 2002 18,4% bzw. 3,9% aller Präparate. Der Medikamentenanteil an den gesamten Gesundheitsausgaben betrug 2002 10,7%, der Anteil der Medikamente an den Gesamtausgaben der sozialen Krankenversicherung lag bei 21,5% (vgl. Kocher/Oggier 2004, S.183-187). Aus der Sicht der Unternehmensberatung ist also hier eine klar definierte Grenze zwischen den einzelnen Leistungsträgern zu ziehen, so dass ihnen eine gezielte und individuelle Managementberatung zuteil werden kann.