Leistungserbringung im britischen Gesundheitswesen

Leistungserbringung im britischen Gesundheitswesen

Seit 1998 sind die Leistungserbringer wie Hausärzte, Gemeindeschwestern und andere Gesundheitsberufe in sog. Primärversorgungszentren (PCG) zusammen geschlossen, die von der Gesundheitsbehörde beauftragt sind, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Mittlerweile wurden Primärversorger-Treuhandfonds (PCT) eingerichtet, die über mehr Befugnisse und eigene Budgets auch für den stationären Sektor verfügen. Die stationäre bzw. fachärztliche Versorgung erfolgt durch öffentliche Krankenhäuser, in denen jedoch zumeist längere Wartelisten bestehen. Daher sind mittlerweile auch in privaten Kliniken teilweise Leistungen des NHS verfügbar.

Bis 2005 sollte die Wartezeit von maximal 18 Monate auf maximal 6 Monate reduziert werden. Alle Leistungserbringer sind beim NHS angestellt, sofern sie nicht in privaten Einrichtungen beschäftigt sind. Die Apotheken werden von Krankenhäusern und den PCT betrieben. Für Arzneimittel besteht sowohl eine Positiv- wie auch eine Negativliste. Fachärzte können im NHS nicht direkt ohne Einschaltung eines Hausarztes konsultiert werden (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.106-108).
Im Jahr 1998 betrug die Bettendichte 4,2 Betten pro 1000 Einwohner, die durchschnittliche Verweildauer im akutstationären Bereich lag bei 7,0 Tagen im Jahr 2001. 1999 betrug die Ärztedichte 1,8 Ärzte und 9,0 Pflegekräfte je 1000 Einwohner (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.44).

Vermehrt werden jedoch auch nichtstaatliche Leistungserbringer von Kunden aufgesucht, die als Unternehmen unmittelbar ihre Vergütung von den Klienten und Patienten erhalten. Eine Angleichung der Gesundheitssysteme ist diesbezüglich zu beobachten.