Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens

Die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens

Das deutsche Gesundheitssystem weist unterschiedliche Finanzierungsquellen auf, wobei die GKV als Hauptfinanzierungsquelle im Jahre 2003 die meisten Versicherten mit 88% der Bevölkerung zählte. Daneben waren 10% privatversichert, wovon ca. 4% Beamte (einschließlich Pensionäre und ihre Familienangehörigen) sind. 2% waren durch staatliche freie Heilfürsorge abgesichert und nur 0,2% verfügten über keinen vorfinanzierten Versicherungsschutz (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.69).
Laut OECD betrugen die Gesundheitsausgaben im Jahr 2003 in der BRD 235,3 Mrd. € bzw. 2851€ pro Einwohner, was einem Anteil von 11,1% am BIP entspricht. Die WHO führt in ihrer Statistik die Ausgaben bei 10,9% als Anteil am BIP im Jahr 2003 (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.97-99). Dabei sank der Anteil öffentlicher Ausgaben von 1992 bis 2003 von 77,7% auf 74,6% zulasten des Anteils der privaten Ausgaben (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.70). Die gesamten Gesundheitsausgaben nahmen in diesem Zeitraum um 38,5% zu, was (jährlich gesehen) außer in den Jahren 1996, 2002 und 2003 in etwa der Wachstumsrate des BIP entsprach (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.102f).

Im Jahre 2001 finanzierte die GKV mit 56,7% der Gesundheitsausgaben den größten Teil seitens der öffentlichen Ausgabenträger (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.90). Die Mitgliedschaft in einer der 266 gesetzlichen Krankenkassen ist für Arbeiter und Angestellte verpflichtend, falls das Jahreseinkommen nicht über 46800 € (Stand 2005) liegt (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.70f). Bei höherem Verdienst besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Für die Beitragshöhe der Versicherten ist nur das Einkommen aus Erwerbstätigkeit (bzw. Einkommen aus Renten oder Arbeitslosenversicherung) und nicht das gesundheitliche Risiko entscheidend. Dies haben Unternehmen zu berücksichtigen, worauf auch eine Unternehmensberatung hinweisen wird. Die Beträge ergeben sich aus dem Produkt des Beitragssatzes der Krankenkasse mit der sogenannten Bemessungsgrundlage, die sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen ergibt. Die Beiträge steigen dann proportional bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, welche bei 3525 € im Jahre 2005 lag (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.73f).

Die jährliche Wachstumsrate der beitragspflichtigen Einkommen aller Versicherten stellt eine wichtige Kenngröße der Gesundheitspolitik dar, da sie das Ausmaß der Kostendämpfungsmaßnahmen mitbestimmt. Neben Einkommensänderungs- und Erwerbstätigkeitsraten beeinflussen die Einkommensbasis der GKV auch gesetzliche Maßnahmen. Reformen der Kassenbeiträge von sozialen Transferzahlungen, wie Renten oder Arbeitslosengeld, wären ein Beispiel (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.71). Die bis Juli 2005 geltende Regelung der Beitragsparität, d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlten die Beiträge zu gleichen Teilen, wurde zulasten der Arbeitnehmer teilweise aufgehoben. Diese zahlen nun eine zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9% der beitragspflichtigen Einkünfte (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.74f).
Für geringfügig Beschäftigte bis 400 € monatlich trägt alleine der Arbeitgeber die Beiträge, für Rentner bzw. Arbeitslose übernimmt der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsträger die Arbeitgeberbeiträge (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.72).

Den Beitragssatz kann jede Kasse frei bestimmen, er bedarf jedoch der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Die Beitragssätze müssen aufgrund des umlagenfinanzierten Systems die notwendigen Ausgaben der GKV decken. Den Kassen ist prinzipiell nicht erlaubt, Schulden zum Ausgleich anzulegen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.72).
Da seit 1996 nahezu alle GKV Versicherten frei ihre Krankenkasse wählen können, wurde 1994 der Risikostrukturausgleich (RSA) eingeführt, der zum Ziel hat, Unterschiede in der Ausgabenstruktur der Kassen aufgrund unterschiedlich risikobehafteter Versichertenkreise auszugleichen, um dadurch den Kassen ähnliche Wettbewerbschancen auch bei der Beitragsgestaltung zu ermöglichen. Gerade hier haben Kassen Bedarf an Unternehmensberatung. Derartige Unterschiede in der Risikostruktur der Versicherten zwischen den einzelnen Kassen ergeben sich durch Alter, Geschlecht, Erwerbsunfähigkeit sowie durch einkommensbedingte Unterschiede im Beitragsaufkommen. Vor allem durch den RSA und nicht durch den Wettbewerb sind die Unterschiede in den Beitragssätzen in den letzten Jahren vermindert worden. Mit dem 2001 verabschiedeten Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs wurden Disease Management Programme eingeführt, „die die Risikoselektion unter Kassen durch Anreize zur Verbesserung der Versorgung ihrer chronisch kranken Versicherten reduzieren sollte“ (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.75-79).

Weitere öffentliche Ausgabenträger sind mit 1,8% bzw. 1,7% die gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherung, mit 6,9% die soziale Pflegeversicherung und mit 7,8% der Staat durch Steuern (vgl. Busse/Riesberg 2005, Tab.9 auf S.70). Letztere werden vor allem für Investitionen in Akutkrankenhäusern durch Bund und Länder, für Forschung und Ausbildung von Gesundheitspersonal, für die freie Heilfürsorge bestimmter Bevölkerungsgruppen wie die Polizei, das Militär, Zivildienstleistende, für Gefangene, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger ausgegeben. Seit 2004 erhalten Krankenkassen für verschiedene, familienpolitische Leistungen Bundesmittel (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.88f).

Die Ausgaben privater Haushalte lagen im Jahre 2003 bei 12,3% der gesamten Gesundheitsausgaben und setzten sich neben Zuzahlungen auf Leistungen der GKV auch aus direkten Zahlungen für gesundheitliche Leistungen zusammen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.89).
Zu ersteren gehören Zuzahlungen für Arzneimittel, für Krankenhausaufenthalte, für Heilmaßnahmen und Hilfsmittel, für Krankentransporte und für vertragsärztliche Behandlung (Praxisgebühr). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen jedoch befreit und für Erwachsene bestehen Belastungsgrenzen, die sich am Brutto- einkommen bemessen (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.78).
Etwa 8,6% der Gesundheitsausgaben leistete im Jahr 2003 die private Krankenver- sicherung (PKV) mit ihren 49 Krankenkassen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.70, S.94).
In einer privaten Vollversicherung waren 2003 8,11 Mio. Personen versichert (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.82), wobei es sich meist um erwerbstätige oder pensionierte Beamte, Selbstständige oder ehemalige, gutverdienende GKV Mitglieder handelte. Des weiteren werden Zusatzversicherungen für GKV Versicherte angeboten. Bei der PKV handelt es sich um eine kapitalgedeckte Krankenversicherung, weshalb die Beitragshöhe risikoorientiert und abhängig von Alter, Gesundheitszustand und weiteren Kriterien ist (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.82).

Für bestimmte Versicherte über 65 Jahren gibt es einen Standardtarif entsprechend der Leistungen der GKV, damit diese nicht durch zu hohe Prämien finanziell überfordert würden. Insgesamt kann das Leistungsspektrum breiter oder geringer sein, je nach Wahl des Versicherungspakets (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.95).
Während in der GKV das Sachleistungsprinzip vorherrscht (der Versicherte erhält Leistungen, welche der Leistungserbringer mit der Kasse direkt abrechnet), ist das Kostenerstattungsprinzip typisch für die PKV. Der Versicherte zahlt meist für Gesundheitsleistungen direkt beim Leistungserbringer und bekommt dann von der Kasse seine Auslagen erstattet. Während die Pro-Kopf Ausgaben in der GKV von 1992 bis 2002 um 36% gestiegen sind, sind die Ausgaben der PKV um 50% im selben Zeitraum gestiegen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.96 Tab.13).