Dienstleister im französischen Gesundheitssystem

Dienstleister im französischen Gesundheitssystem

Der öffentliche Gesundheitsdienst beschränkt sich in der Praxis vornehmlich auf präventive und kontrollierende Maßnahmen. Durch staatsnahe Institute soll die Sicherheit von Lebensmitteln und medizinischen Leistungen kontrolliert werden. Für viele präventive Maßnahmen sind zwar lokale Einrichtungen verantwortlich, jedoch werden die Leistungen meist durch die niedergelassene Ärzteschaft erbracht (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.57ff).

Im ambulanten Bereich erbringen meist freie, niedergelassene Ärzte und weitere Gesundheitsdienstleister die medizinischen Leistungen. Seit 2005 ist die freie Arztwahl für Versicherte eingeschränkt, da sich die Patienten auf einen Hausarzt festlegen müssen. Fachärzte können frei gewählt werden, es gibt keine Überweisungspflicht, wenngleich ohne Überweisungen teilweise höhere Zuzahlungen anfallen. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Der Leistungskatalog der Krankenversicherung wird durch eine Liste für anerkannte Behandlungsverfahren, Arzneien und Hilfsmittel bestimmt. Grundlage ist hierbei die Beurteilung der klinischen Wirksamkeit (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.96f).

Etwa 15% der ambulanten Versorgung wird durch Krankenhäuser erbracht. Die Arztdichte betrug 2000 3,3 pro 1000 Einwohner, wobei es deutliche geographische Unterschiede gibt. Die Regierung hat 1996 Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Überwachung der Praxen bis hin zu Behandlungsrichtlinien vorgeschrieben. Darin vorgesehene Strafzahlungen für Ärzte bei einer zu hohen Verschreibungszahl, vor allem von Arzneien, wurden gerichtlich untersagt (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.61-65, S.83).
Die Ärzteschaft im ambulanten Bereich ist keine homogene Einheit und untereinander oftmals uneinig, es existieren 3 verschiedene Interessenverbände, welche alle kein Repräsentationsmonopol innehaben. Eine kassenärztliche Vereinigung gibt es nicht. Dennoch ist die Ärzteschaft durchaus einflussreich (vgl. Lepperhoff 2004, S.86,S.88).
Die stationäre Versorgung wird durch frei zugängliche, private und öffentliche Krankenhäuser gewährleistet, wobei nur ¼ aller Kliniken öffentlich betrieben werden, deren Bettenzahl sich jedoch auf 2/3 aller Krankenhausbetten beläuft. Von allen Krankenhäusern befinden sich etwa 33% in gemeinnütziger und etwa 40% in privat-gewinnorientierter Trägerschaft. Letztere sind eher auf einzelne Behandlungen wie chirurgische Eingriffe spezialisiert, während öffentliche Einrichtungen eine deutlich größere Bandbreite anbieten. Generell geht auch in Frankreich der Trend zu ambulante Operationen und anderen kurzstationären Behandlungsformen. Die Bettendichte betrug 1980 11,1 Betten je 1000 Einwohner und ist bis 2000 auf 8,4 je 1000 Einwohner gefallen, wobei 2000 4,2 Akutbetten auf 1000 Einwohner kamen. Auch hier bestehen starke regionale Unterschiede, vorwiegend zwischen ländlichen und städtischen Regionen. Die durchschnittliche Verweildauer hat von 1980 bis 1998 von 10,2 Tagen auf nur noch 5,8 Tage abgenommen (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.68-74).

Der Vertrieb von Arzneimittel findet hauptsächlich über Apotheken statt. 91,5% des Apothekenumsatzes entfällt auf erstattungsfähige Medikamente. Von den zugelassenen Arzneien befinden sich die erstattungsfähigen Mittel in einer vom Gesundheitsministerium erlassenen Positivliste. Die Zuzahlung des Patienten ist dabei abhängig von der Schwere der Erkrankung, für die die Arznei eingesetzt wird (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.92-94).
Der Preis für Arzneien unterliegen staatlicher Regulierung, außerdem bestehen staatliche Beteiligungen an Pharmaunternehmen, was den staatl. Einfluss noch weiter vergrößert. Insgesamt gibt es wesentlich weniger Pharmaunternehmen als in Deutschland (vgl. Lepperhoff 2004, S.91).

Seit 1995 ist Frankreich der größte europäische Erzeuger von pharmazeutischen Produkten, der Umsatz lag 2000 bei 24 Mrd. €, wobei ein Drittel aus Exportgeschäften stammt. Die 22700 Apotheken (Jahr 2000) verfügen über eine Monopolstellung, ihre Vergütung ergibt sich aus einer Fixkomponente und einem prozentualen Aufschlag. Die Franzosen verbrauchen im europäischen Vergleich recht viel Arzneimittel, die jährlichen Pro-Kopf Ausgaben für Arzneien lagen 2000 bei 380 €. Dies dürfte auf die weitverbreiteten Zusatzversicherungen zurückzuführen sein, die die Zuzahlungskosten teilweise übernehmen. Zur Kostensenkung werden mittlerweile Generika gefördert, deren Anteil lag 1999 jedoch nur bei 2% der erstattungsfähigen Arzneimittel, seit 2002 dürfen Ärzte die Generika auch verschreiben (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.92-97).
Ungefähr 6,2% aller berufstätigen Bürger arbeiten im Gesundheitswesen, Die Anzahl der Pflegekräfte lag 2000 bei 6,5 je 1000 Einwohner, wobei sowohl die Ärztedichte wie auch die Pflegekräftedichte seit 1975 deutlich gestiegen ist (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.82f).