Die Pharmazeutische Industrie

Die Pharmazeutische Industrie in Deutschland

In den letzten Jahren ist die pharmazeutische Industrie mit Herstellern, Vertrieb und Apotheken zu einer wichtigen Kundenquelle für Unternehmensberatungen geworden.
Die Arzneimittelpolitik ist zum einen durch die gesundheitspolitischen Ziele wie Wirksamkeit, Qualität, Sicherheit und Kostenkontrolle gekennzeichnet, aber andererseits auch durch wirtschaftspolitische Ziele in Form der Förderung der Pharmaindustrie, ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und des Arbeitsmarktes.

Von der deutschen Arzneimittelindustrie wurde 2003 mit 117000 Beschäftigten ein Umsatz von 23,6 Mrd. € erwirtschaftet, wovon 12,4 Mrd. € aus dem Export stammen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.152f). Insgesamt stiegen die Gesamtausgaben für Arzneimittel von 1992 bis 2003 von 25,9 Mrd. € auf 37,6 Mrd. €, wobei ca. 86% auf ambulante Apotheken entfiel (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.156 Tab.24) . Seit 1997 sind die Ausgaben für nicht verschreibungspflichtige Medikamente gesunken, während die Ausgaben für verschreibungspflichtige Arzneien seither stiegen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.154). Die Zulassung von Arzneimitteln erfolgt „nach Kriterien der wissenschaftlich nachgewiesenen Unbedenklichkeit und Wirksamkeit“, Kosteneffektivität wird dabei nicht betrachtet (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.157).
Ein Großteil der Arzneien werden im ambulanten Sektor vertrieben und dort zu 94,4% im Jahr 2004 über Apotheken, wobei knapp die Hälfte der Mittel verschreibungspflichtig waren. Die Apothekendichte betrug 2002 26 Apotheken pro 100000 Einwohner. Seit 2004 ist die gesetzliche Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente aufgehoben, was bislang jedoch nicht zur Senkung des Gesamtpreisniveaus in diesem Marktsegment geführt hat. Neben der Einführung des Versandhandels erfolgten noch weitere Liberalisierungen für Apothekenbetreiber (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.159-161).

Für verschreibungspflichtige Medikamente erhält die Apotheke eine Beratungsgebühr von 8,10.-€ und einen Zuschlag von 3% auf den Herstellerpreis plus der relevanten maximalen Gewinnmarge für Großhändler (Busse/Riesberg 2005, S.162).
Zur Preisregulierung im GKV Bereich haben die Krankenkassen Festbeträge für erstattungsfähige (dies betrifft fast ausschließlich verschreibungspflichtige) Medikamente festgelegt, was sich als effektive Kostendämpfungsmaßnahme erwies. Die jährlichen Einsparungen der Krankenkassen durch die Festbetragsregelung lagen geschätzt bei 2,5 Mrd. € im Jahr 2004, wobei der Anteil der Festbetragsmedikamente am Bruttoumsatz der Apotheken im GKV- finanzierten Arzneimittelmarkt bei 44,3% lag, was 67,9% der abgegebenen Medikamente entsprach. Darüber hinaus müssen Apotheken den gesetzlichen Kassen Rabatte einräumen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.165-167).

Gesetzliche Ausgabenobergrenzen wurden 2002 abgeschafft und durch praxisindividuelle Richtgrößen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Verordnungspraxis ersetzt. Daneben wurde für die Vertragsärzte ein Rückmeldesystem zur eigenen Verordnungskontrolle eingeführt. Bei Überschreitung der individuellen Richtgrößen werden Vertragsärzte zur Überprüfung des Verordnungsverhaltens oder zur Begründung ihrer Überschreitung aufgefordert. Unter Umständen sind an Kassen Rückzahlungen zu leisten (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.169-172).

Insgesamt ist das Gesundheitswesen ein wichtiger Beschäftigungsbereich mit 4,19 Mio. Erwerbstätigen (Stand 2003), dies entspricht einer Rate von 10,8% aller Beschäftigten (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.141). Daraus resultiert auch die hohe Nachfrage nach Unternehmensberatung in diesem Sektor.

Mitglieder der GKV haben unabhängig von Beitragshöhe, Versicherungsdauer und gesundheitlichem Status den gleichen Anspruch auf Leistungen. Zu den im dritten Kapitel des fünften Sozialgesetzbuches gesetzlich in den Leistungskatalog eingeschlossenen Leistungen zählen prinzipiell die Prävention und Früherkennung von Krankheiten, sowie deren ambulante bzw. stationäre (zahn-)ärztliche Behandlung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, und einige weitere Zusatzleistungen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.81).
Seit 2004 sind jedoch gewisse Leistungen aus dem Leistungskatalog meist ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem viele rezeptfreie Arzneien, Lifestyle Präparate, häufig auch Brillen und einige weitere Hilfsmittel, sowie viele, nicht notfallbedürftige Krankentransporte. Weitere Leistungsausschlüsse werden zum Teil vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, welcher auch über weitreichende Kompetenzen bei der Bestimmung des Leistungskatalogs für kurative, diagnostische und therapeutische Maßnahmen verfügt. (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.82f).

Darüber hinaus zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bis zur 78.Woche, wobei in den ersten 6 Wochen der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung in Höhe von 100% des Arbeitseinkommens verantwortlich ist. Arbeitgeber nutzen hier vielmals die Optimierungsmöglichkeiten durch eine Unternehmensberatung. Seit 2004 sind alle Krankenkassen außerdem dazu verpflichtet, ihren Versicherten ein sogenanntes Hausarztmodell anzubieten, was für Patienten gewisse Vorteile wie eine Bonusgewährung beinhaltet, falls diese sich auf einen Hausarzt festlegen (vgl. Busse/Riesberg 2005, S.116).