Die Finanzierung des französischen Gesundheitssystems

Die Finanzierung des französischen Gesundheitssystems

Die Gesundheitsausgaben betrugen im Jahr 2002 9,7% als Anteil am BIP (vgl. Busse/ Riesberg 2005, S.99). Dieser Anteil hat sich seit 1993 kaum verändert. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch den allgemeinen Sozialbeitrag CSG, den allgemeinen Arbeitgeberbeitrag und durch zweckgebundene Steuern sichergestellt. Der Beitragssatz des CSG betrug 2005 7,5% auf alle Einkünfte, wobei für gewisse Einkünfte Beitragssätze zwischen 3,8% und bis zu 8,2% auf Kapitaleinkünfte anfallen. Zur Beitragsbemessung werden 97% der Einkünfte bis zur Bemessungsgrenze von 30192 € herangezogen. Falls die Einkünfte unter dem Mindestlohn von 1286 € lagen, muss kein Beitrag für den CSG geleistet werden. Der allgemeine Arbeitgeberbeitrag beträgt 13,55%, wovon abhängig Beschäftigte 0,75% zusätzlich zum CSG zu tragen haben. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht, für Geringverdiener gelten Sonderregelungen. Zweckgebundene Steuereinnahmen beinhalten unter anderem die Alkoholsteuer auf Getränke, die Tabaksteuer, und die Steuern auf Werbeumsätze der pharmazeutischen und medizinischen Industrie (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.94f).

Insgesamt verteilten sich die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2000 auf die Arbeitnehmerbeiträge zu 3,4%, auf die Arbeitgeberbeiträge zu 51,1% und auf den Sozialbeitrag CSG zu 34,6%. Die zweckgebundenen Steuern hatten einen Anteil von 4,1% an den Einnahmen. Etwa 84,9% der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung fallen für Erstattungen von Gesundheitsleistungen an. Unbegrenzt erstattungsfähig sind ambulante wie stationäre Behandlungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel, wobei jeweils spezielle Zuzahlungsregelungen bestehen. Es gilt im ambulanten Bereich das Kostenerstattungsprinzip, im stationären Bereich und in Apotheken jedoch meist das Sachleistungsprinzip (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.38f).
So beträgt die Kostenerstattung in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung meist 70% der Behandlungskosten, d.h. die Zuzahlung beträgt 30%. Im Krankenhaus beträgt die Zuzahlung im allgemeinen 20%, wobei eine Tagespauschale von 13 € bis zum 31. Tag zusätzlich anfällt. Für sozial geschützte Personengruppen besteht eine Zuzahlungsbefreiung. Für erstattungsfähige Arzneimittel existiert eine Positivliste, die Zuzahlungen schwanken zwischen 35% und 65%, es wird nicht zwischen Originalpräparaten und Generika unterschieden, so dass der Patient eventuelle Mehrkosten selbst zu tragen hat. Chronisch Kranke brauchen keine Arzneimittelzuzahlung zu leisten (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.97f).
Um die Zuzahlungen nicht leisten zu müssen, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer zusätzlichen Krankenversicherung. Etwa 86% der Bevölkerung waren 2000 zusätzlich versichert, entweder bei den Mutuelles, einem privaten Zusatzversicherungsunternehmen oder einer Vorsorgeinstitution. (vgl. Sandier/Paris/ Polton 2004, S.43f).
Die Mutuelles sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in dezentralisierter Form, unterliegen staatlich festgelegen Rahmenbedingungen und erhalten staatliche Förderung. Sie decken häufig die gesamte Kostenerstattung für Arzneien und ärztliche Behandlung ab, und verrechnen anschließend ihre Kosten mit der Basiskrankenkasse. Etwa 60% der Zusatzversicherten sind in den Mutuelles versichert. Außerdem existieren private Anbieter (ca.23% Marktanteil) und Vorsorgeinstitutionen (ca.13% Marktanteil) (vgl. Lepperhoff J. 2004, S.93f).

Die direkten Zahlungen der Haushalte betrafen 2000 vornehmlich Zuzahlungen im Bereich der Hilfsmittel (35,7%), der Zahnmedizin (28,7%), den Arzneimitteln (17,9%) und der stationären Behandlung (5,2%) (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.46). Insgesamt finanzierte die Sozialversicherung im Jahr 2000 72,8% der Gesamtausgaben des Gesundheitswesens, die Zusatzversicherungen leisteten 12% (die Mutuelles 7,8%, die privaten Versicherer 2,4%, die Vorsorgeeinrichtungen 1,8%), die privaten Haushalte finanzierten 9,7% und staatliche Einrichtungen 4,4%. Die Ausgaben im Leistungsbereich verteilten sich zu 46,5% auf den stationären Sektor, zu 26,1% auf den ambulanten Bereich und 20,5% auf Arzneien (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.47f).