Selbstständig im Handwerk
Handwerk hat goldenen Boden. Diese Weisheit hat bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Umso weniger überrascht es daher, dass viele Handwerker den Gang in die Selbstständigkeit wagen und sich als Existenzgründer betätigen.
Die entsprechenden Zulassungsvoraussetzung für das jeweilige Handwerk, sind bei der Existenzgründung unumgänglich. Der Gründer sollte sich ferner mit den erlaubten Tätigkeiten seines Handwerks vertraut machen. Für die Kunden hat die Bezeichnung „Meisterbetrieb“ eine ganz besondere Bedeutung, da diese Bezeichnung automatisch mit Qualität verbunden wird. Die Existenzgründung kann auch meist ohne Meisterbrief gestartet werden. Dennoch ist eine Weiterqualifikation zum Meister während der Selbstständigkeit ratsam.
In der Anlage A der Handwerksordnung werden 41 Handwerke aufgeführt, die einer Zulassung bedürfen. In diesen Fällen ist ein Meisterbrief unumgänglich. Für diverse Berufsbilder können jedoch auch hier Ausnahmen gemacht werden. Dazu zählen die qualifizierten Gesellen, zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe. Für die genauen Vorschriften lohnt sich ein Blick in das Gesetz.
Aktuelle Studien belegen, dass Gründungen ohne Meisterbrief meistens keine Existenzgrundlage schaffen können. Das erzielte Einkommen reicht dann häufig nicht, um davon leben zu können. Sollte dieses Vorgehen dennoch gewählt werden, ist ein bestehender Kundenstamm ein wichtiges Kriterium für den Erfolg. Bei Bankgesprächen in Kreditverhandlungen wird außerdem das kaufmännische Wissen gewünscht und geht ebenfalls aus einzelnen Aspekten des Businessplans hervor. Rechtliche Vorschriften müssen im Handwerk oftmals ebenfalls beherrscht werden.
Die Selbstständigkeit der Handwerker startet üblicherweise mit einem Eintrag in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe. Die Führung dieser Dokumente wird in der Handwerkskammer betrieben. Ein persönliches Vorsprechen ist dabei Pflicht. Erst im Anschluss kann bei der Gemeinde eine Anmeldung des Gewerbes erfolgen. Diese leitet wichtige Informationen wiederum an das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft etc. weiter. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle besteht eine Versicherungspflicht für den Selbstständigen. Bei handwerksähnlichen Gewerben ist diese nicht gegeben.
Handwerksbetriebe haben nicht selten mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen, da einige Aspekte nicht bedacht wurden. Nicht zahlende Kunden oder Mängel, die im Nachhinein zu beseitigen sind, gehören zu den Unannehmlichkeiten, so dass nicht unmittelbar Geld in die Kasse fließt. Während der Gewährleistungszeit behalten Kunden oftmals auch einen Teil der Rechnung ein. Der Abschluss einer Bankbürgschaft kann hier Abhilfe schaffen. Als Mitglieder der Handwerkskammer müssen weiterhin Beiträge abgeführt werden.
Für die finanzielle Planung und die Umsetzung eines Konzeptes ist das Erstellen eines Businessplanes ratsam. Dieser hilft auch bei den Gesprächen mit Banken und Finanziers, die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes herauszustellen.
Gerne sind wir bei weiteren Fragen durch die Experten unserer Unternehmensberatung für Sie da, um Ihre Existenzgründung im Handwerk zu erleichtern.