Gründungsarten Teil 4: Freie Berufe

Gründungsarten Teil 4: Freie Berufe

Eine Existenzgründung als Freiberufler verspricht Erfolg, wenn ein Zusammenhang zwischen der Ausbildung und der Tätigkeit in der Selbstständigkeit hergestellt werden kann. Freie Berufe werden lt. §1 Abs. 2 ParGG folgendermaßen definiert:
„Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Die Identifizierung der Berufe und Berufsgruppen, die zu den freien Berufen zählen, ist nicht so ganz einfach. Die Aufzählung folgender Katalogberufe soll einen Überblick über die Berufe für Freiberufler verschaffen:

  • Sprach- und Informationsvermittelnde Berufe: Redakteure, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, etc.
  • Rechts- steuer- und wirtschaftberatende Berufsbilder: Diverse Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchprüfer, etc.
  • Heilberufe: Heilpraktiker, Ärzte, sowie Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, etc.
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Architekten, Lotsen, Ingenieure, etc.

Weitere Berufsbilder werden vom Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vorgegeben. Dabei handelt es sich um folgende Berufe:

  • Heilmasseur
  • Hebamme,
  • Diplom-Psychologen
  • Hauptberufliche Sachverständige in technischen und betrieblichen Zweigen

Weiterhin gehören zu den freien Berufen, auch den Listen ähnliche Berufsbilder. Dabei kommt es jedoch nicht auf die Ausbildung, sondern einzig und allein auf die ausgeübte Tätigkeit an. Tätigkeiten im wissenschaftlichen, künstlerischen, unterrichtendem, erzieherischen oder schriftstellerischen Bereich zählen ebenfalls zu den freien Berufen. Eine genaue Zuordnung wird allerdings in jedem Einzelfall separat geprüft. Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.

Wichtig zu betonen ist, dass es auch für die genannten Berufsgruppen die Möglichkeit geben kann, ihre Dienste nicht nur freiberuflich sondern auch etwa innerhalb einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder AG oder eventuell auch in einer Personengesellschaft anzubieten. Es sollte also nicht vorschnell eine Entscheidung getroffen werden und lieber der Rat einer Unternehmensberatung oder einer ähnlich kompetenten Beratungsstelle eingeholt werden.