Existenzgründer: Gewerbe oder Freiberufler

Existenzgründer: Gewerbe oder Freiberufler

Generell gibt es in Deutschland zwei Arten von Tätigkeiten, die man gemeinhin als selbstständig bezeichnet.
Es wird zunächst eine freiberufliche Tätigkeit und eine gewerbliche Tätigkeit unterschieden. Sollten Sie unsicher sein entscheidet das Finanzamt darüber, inwieweit eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Anders als bei freiberuflichen Tätigkeiten (hier wird ausschließlich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt) müssen Sie beim Gewerbeamt eine gewerbliche Tätigkeit anmelden. Eine Unternehmensberatung und weitere Behörden wie Finanzamt, Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft, die IHK respektive HWK werden durch das Gewerbeamt informiert.

Nach der Anmeldung sollten Sie bei den zuständigen Institutionen wie z.B. Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer Informationen einholen, ob und inwieweit Genehmigungen oder Erlaubnisse verpflichtend sind. Sachkundenachweise sind z.B. im Bewachungsgewerbe (§34a-Schein), als Anlageberater bzw. als Vertriebs- und Compliance-Beauftragter ebenso unerlässlich wie die Erlaubnis zur Personenbeförderung. Auch in Produktionsstätten sind Anlagen zur Produktion genehmigungspflichtig. Sie sollten Sich daher rechtzeitig bei den zuständigen, örtlich ansässigen Behörden vergewissern (IHK, HWK etc.) oder Ihre Unternehmensberatung um Rat fragen.

Neben diversen Genehmigungen und Erlaubnissen sind Gesetze und Verordnungen zu beachten, die für Ihre geschäftliche Tätigkeit relevant sind. Sie sollten sich daher zeitnah, am besten bereits in der Gründungsphase, mit den Verordnungen, Gesetzen, Genehmigungen und Erlaubnissen auseinandersetzen. Die relevanten Daten und Formulare können Sie in den meisten Fällen bereits online aufrufen und erledigen.