Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the borlabs-cookie domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w013b7cb/fsgu-group.de/wp-includes/functions.php on line 6121
Der Eintrag in das Handelsregister | Unternehmensberatung 2.0 durch die Unternehmensberatung der FSGU GROUP

Der Eintrag in das Handelsregister

Der Eintrag in das Handelsregister

Eine typische Aufgabe für Existenzgründer ist die Eintragung in das Handelsregister.
Das Handelsregister fungiert als Verzeichnis, in dem alle Kaufleute mit Ihren Unternehmensdaten aufgeführt sind. Es kann von jedermann im Internet oder bei den Amtsgerichten (Registergerichten) eingesehen werden. Die Aufgaben des Handelsregisters sind vor allem die Öffentlichkeit über die jeweiligen Unternehmen zu informieren und zur Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr beizutragen (z.B. bei Geschäften)

Veröffentlicht werden je nach Art des Unternehmens u.a. die Unternehmensbezeichnung (Name des Unternehmens), die Rechtsform (z.B. GmbH), der Unternehmenssitz, Gegenstand des Unternehmens, die Geschäftsführung, Prokuristen des Unternehmens, Art der Vertretungsberechtigung (Handlungsbevollmächtigte) und das Stamm- bzw. Grundkapital (GmbH und AG) bzw. Kommanditkapital (KG). Die Anmeldung wird durch einen Notar vorgenommen.

Unternehmen müssen je nach Rechtsform im Handelsregister eingetragen werden beispielsweise Einzelkaufleute, GmbH, OHG, KG und AG. Andere Unternehmensformen z.B. Kleinbetriebe (Kleingewerbe) können sich im Handelsregister eintragen lassen, müssen dies jedoch nicht zwangsläufig tun. Mit dem Eintrag werden Sie zum Kaufmann und unterliegen dem HGB und nicht dem BGB (!)

Im Handelsregister werden Angehörige eines freien Berufes ebenso wenig eingetragen wie mehrere Freiberufler, die sich zur (GbR) zusammenschließen. Ausnahme bilden die Partnerschaftsgesellschaften durch Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern. Diese werden im Partnerschaftsregister bei den Amtsgerichten aufgeführt.

Je nach Rechtsform des Unternehmens werden Sie entweder in Abteilung A u.a. für Einzelkaufleute, OHG und KG registriert oder in Abteilung B für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG usw.).

Unsere Unternehmensberatung steht Ihnen gerne informierend und unterstützend bei der Vorbereitung zur Eintragung in das Handelsregister zur Verfügung.