Das Partnerschaftsregister bei der Existenzgründung
Partnerschaftsgesellschaften sind Rechtsformen in denen sich Angehörige freier Berufe (Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.) zur Ausübung Ihrer Berufe zusammenschließen. Sie üben in Ihrer Funktion kein Handelsgewerbe aus und die Angehörige einer Partnerschaftsgesellschaft können ausschließlich natürliche Personen sein.
Im Partnerschaftsregister sind die Partnerschaftsgesellschaften aufgelistet, diese werden bei den Amtsgerichten geführt und informieren Sie über:
– Unternehmensnamen, Unternehmenssitz und den Gegenstand der Partnerschaft
– die Berufsbezeichnung aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
– die an der Partnerschaft beteiligten Personen und Ihre Vertretungsbefugnis
– die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
– die Auflösung der Partnerschaft
– das Erlöschen der Partnerschaft
Die Anmeldung muss durch alle Mitglieder der Partnerschaft erfolgen und notariell beglaubigt sein.
Neben den rein formalen und rechtlichen Voraussetzungen spielt bei der Wahl des Partners vor allem auch der ökonomische Gedanke eine wichtige Rolle. Wie harmoniert menschlich die Partnerschaft? Wie ist die gemeinsame Zielsetzung? Ergeben sich Synnergien oder eher Konfliktpotential durch die gemeinsame Tätigkeit. All diese Fragen sollten Sie bereits im Vorfeld etwa unter zu Rate ziehen einer Unternehmensberatung klären, um später gemeinsam und erfolgreich eine wirtschaftliche Partnerschaft eingehen zu können.