Anmeldung bei den Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für nahezu alle Betriebe und Einrichtungen bzw. Freiberufler. Neben der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften ebenso für die Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit zuständig und überwachen diese in den Betrieben. Sie stellen darüber hinaus umfangreiches Informationsmaterial zur Unfallversicherung, zu Arbeitsschutz und Arbeitsgesundheit zur Verfügung.
Eine Pflicht zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften besteht vor allem für Betriebe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Sollten Sie keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen müssen Sie abklären, ob und inwieweit Sie Mitglied in einer Berufsgenossenschaften werden müssen oder ob dies nur auf freiwillige Basis passieren kann. Trotz alldem kann eine freiwillige Versicherung bei den Berufsgenossenschaften in Hinblick auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sinnvoll sein. Einzelheiten hierzu bietet Ihnen unsere kompetente Unternehmensberatung an.
Sie sollte in jedem Fall die zuständige Berufsgenossenschaft spätestens eine Woche nach Gewerbeanmeldung informieren, obwohl in der Praxis dieser Schritt oftmals durch das Gewerbeamt vollzogen wird.
Nach Meldung bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft wird üblicherweise ein Fragebogen an Ihr Unternehmen übersendet. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden und im Anschluss an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden.
Selbstverständlich sind die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung vollends vom Unternehmen zu tragen. Die Tarife unterscheidet sich erstens durch die Branche bzw. die Berufsgenossenschaften und zweitens durch eine Vielzahl weiterer Faktoren wie z.B. die gezahlten Löhne und Gehälter, die Mitarbeiterzahl, die Gefahrenklasse und den Beitragsfuß. Je höher Ihr Unternehmen eingestuft wird (Gefahrenklasse) umso höher werden die Beiträge ausfallen. Diese Beträge können jedoch durch Schulungen und Einhaltung von erhöhter Arbeitssicherheit minimiert werden, auch wirkt sich eine Arbeitssicherheitsfachkraft günstig auf Ihre Beiträge aus.
Auch hier sollten Sie bei Beratungsbedarf gerne auf die neutralen Wissenbasen unserer Unternehmensberatung zurückgreifen.