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Regulierung der Finanzmärkte und ihre Folgen für die Anlageberatung

Die Bundesregierung ist um eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte bemüht. Dies birgt neue Herausforderungen für Anlageberater und -vermittler. So steigen die Anforderungen an ihre Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Daher ist ein Auseinandersetzen mit diesem Themen ist unerlässlich, denn die Haftungsrisiken steigen.

Ein Aufarbeiten der Originaltexte der Neuregelungen ist allerdings nicht so einfach, denn die Struktur erscheint für juristische Laien ziemlich undurchdringlich. Sieht man sich beispielsweise das viel beschriene Anlegerschutz- und Funktions-verbesserungsgesetz (AnsFuG) an, eine wichtige Grundlage der Neuregelungen, so findet man keinen zusammenhängenden Text. Vielmehr handelt es sich um eine Aufzählung von Sätzen oder Satzfragmenten anderer Gesetze – jeweils mit dem Hinweis, welche Worte dort eingefügt, weggelassen oder verändert werden. Nachvollziehbar werden die neuen Regelungsinhalte also nur in Zusammenhang mit weiteren Vorschriften. So sind mit In-Kraft-treten des AnsFuG am 08.04.2011 Änderungen vor allem im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Investmentgesetz (InvG) und zugehöriger Verordnungen erfolgt.

Die wichtigsten Folgen des AnsFuG sind bereits bekannt und sollen hier kurz zusammengefasst werden. Bei Anlageberatern, Vertriebs- und Compliance-Beauftragten wird eine besondere Qualifikation und Registrierung vorausgesetzt. Seit dem 01.07.2011müssen diese außerdem Produktinformationsblätter mit maximal 2 bis 3 Seiten ausgeben, die die Art des Finanzinstruments, seine Funktionsweise, die Risiken und Kosten darstellen sowie die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und die Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen enthalten. Daneben gibt es eine Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds von 2 Jahren, bei einer Kündigungsfrist von einem Jahr und einem Freibetrag bei Rückgabe von halbjährlich 30.000€.

Vom AnsFuG hingegen nicht erfasst werden freie Anlagenvermittler. Auf diese bezieht sich das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), das weitere, teils ähnliche, Änderungen mit sich bringt. Aussagen zu diesem Bereich sind jedoch noch schwierig, da durch die nach wie vor bestehenden Regelungsunsicherheiten das In-Kraft-treten noch unbestimmt ist und wohl nicht vor dem 01.01.2012 erfolgt. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts von April 2011 steht seine Einführung allerdings fest. Klares Ziel ist die Stärkung des Anlegerschutzes. Einige Regelungsgehalte zeichnen sich jedoch bereits ab.

Auf der Produktebene soll eine Regulierung des „grauen Kapitalmarkts“ erfolgen. Hierzu entstehen Neuregelungen, die Vermögensanlagen und damit Finanzinstrumente betreffen, die grundsätzlich unter das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das WpHG fallen. Hierzu zählen insbesondere Geschlossene Fonds, Beteiligungen und Genussrechte.
Daneben entstehen neue Berufsregeln für freie Anlagevermittler. Der neue § 34 f GewO-E sieht dabei eine Erlaubnispflicht vor. Daher muss der Vermittler zukünftig einen Sachkundenachweis erbringen. Die Industrie- und Handelskammern werden entsprechende Lehrgänge anbieten. Dabei ist eine „Alte-Hasen-Regelung“ nicht vorgesehen und jeder freie Vermittler soll diesen Nachweis erbringen müssen. Die Aufsicht übernehmen die Gewerbeämter und es entsteht eine Registrierungspflicht für die freien Anlagevermittler bei der IHK. Zu den Voraussetzungen zählen dann zusätzlich geordnete Vermögensverhältnisse und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,3 Mio.€ im Schadensfall bzw. 1,7 Mio.€ im Jahr.

Daneben sollen die anlegerschützenden Verhaltenspflichten des 6. Abschnitts des WpHG, also vornehmlich Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, auf gewerbliche Finanzanlagenvermittler übertragen werden. Dann würden für den Vertrieb von Finanzinstrumenten durch Banken sowie freie Vermittler im Sinne eines einheitlichen Verbraucherschutzes die gleichen Spielregeln gelten. Dies betrifft ebenfalls die Aushändigung von Produktinformationsblättern sowie die Offenlegung von Provisionen. Der erhöhte Beratungs- und Dokumentationsaufwand beinhaltet außerdem eine konkrete Risikoaufklärung, die individuelle Dokumentation der Beratung und die zwingende, intensive Prüfung der Produkte. Dazu zählt auch eine Plausibilitäts- und Kohärenzkontrolle sowie die Prüfung auf Widerspruchsfreiheit.

Obwohl eine abschließende Bewertung aller Vorschriften und Neuerungen an dieser Stelle nicht erfolgen kann, soll doch das Bewusstsein geschärft werden, welche maßgeblichen Veränderungen auf Anlageberater und -vermittler zukommen. Den gesteigerten Anforderungen wurde jedenfalls vielfach noch nicht ausreichend begegnet. Auf jeden Fall sei bereits frühzeitig dazu geraten, Arbeitsprozesse zu automatisieren, um gestiegenen Haftungsrisiken (etwa durch die individuelle Dokumentationspflicht) sinnvoll zu begegnen.

Hierzu stellen beispielsweise quantitative Softwarelösungen zur Portfoliooptimierung ein geeignetes Hilfsmittel dar. Mit ihnen lässt sich klar und transparent dokumentieren, welche Annahmen und Parameter in die Optimierung und damit in die Anlageempfehlung eingeflossen sind und ermöglichen eine automatische Dokumentation. Daneben können durch den Einsatz quantitativer Hilfsmittel z.B. auch objektive Risiko- und Renditekennzahlen gegenübergestellt werden, was im Gegensatz zur Klassifizierung in Risikotypen zusätzlich für mehr Transparenz sorgt. Das Dokument sollte noch während der Beratung als Hand-out für den Kunden erstellt werden und weitere individuelle Angaben zur Dokumentation eingetragen werden. Dies kann ein erster Schritt zu mehr Sicherheit in der umfassenden Regelungswelt der Anlageberatung und -vermittlung sein.

Über die Autorin:

Frau Vanessa Peters ist Rechtsanwältin und geschäftsführende Gesellschafterin der quasol GmbH, einem wissenschaftlichen Spin-off, das sich mit Themen aus den Bereichen Portfoliooptimierung und Risikomanagement für Finanzdienstleister beschäftigt.
Ab 2012 bietet quasol auch Webinare zum Thema „Anlageberatung im Wandel – Folgen der Regulierung der Finanzmärkte“.
Nähere Informationen finden Sie auf quasol oder hier

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