Das elektronische Unternehmensregister

Das elektronische Unternehmensregister

Aus der Praxis der Unternehmensberatung wird immer wieder deutlich, dass viele Start-Ups nei der Existenzgründung die Pflicht zur Eintragung relevanter Informationen in das elektronische Unternehmensregister (EHUG) übersehen. Nach dem EHUG müssen Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber eingereicht werden. Über das elektronische Unternehmensregister lassen sich sowohl Daten des Handelsregisters als auch Jahresabschlüsse von offenlegungspflichtigen Unternehmen abrufen.

Zur Offenlegung Ihre Daten sind folgende Unternehmen verpflichtet:

– Kapitalgesellschaften z.B. KGaA, GmbH und AG

– eingetragene Genossenschaften

– Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter z.B. GmbH & Co. KG

– große Personenhandelsgesellschaften

– große Einzelkaufleute

– Banken

– große wirtschaftliche Vereine

– große öffentlich-rechtliche Rechtsträger als Kaufleute

– Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften

Hinsichtlich weiterer Details in einzelnen Branchen können Sie auf die Informationen eines Steuerberaters oder einer Unternehmensberatung zurückgreifen.
Ein Unternehmen hat nach dem Publizitätsgesetz (§ 1 Abs. 1) Rechnung zu legen, wenn für den Abschlussstichtag und den zwei darauf folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der der nachstehenden Merkmale zutreffen:

– Bilanzsumme einer auf den Abschlussstichtag aufgestellten Jahresbilanz übersteigt 65 Mio. Euro.

– Umsatzerlöse des Unternehmens in den letzten zwölf Monaten übersteigen 130 Mio. Euro.

– das Unternehmen hat in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag durchschnittlich mehr als 5.000 Arbeitnehmer beschäftigt.

Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen Ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Bundesanzeiger einreichen. Das gängige Dateiformat ist Word oder Excel. Die öffnungspflichtigen Dokumente sind größtenteils von der Größe des Unternehmens abhängig um im HGB (§§ 325, 326 und 327) geregelt.

Folgende Dokumente müssen offen gelegt werden:

– Jahresabschluss

– Lagebericht bzw. Konzernlagebericht

– Bericht des Aufsichtsrates

– Ergebnisverwendungsvorschlag- und Beschluss

– Entsprechungserklärung börsennotierter Gesellschaften

Kleinere Gesellschaften müssen nur Ihre Bilanz und den Anhang veröffentlichen. Bitte achten Sie auf fristgemäße Einreichung der relevanten Unterlagen, ansonsten drohen Ihnen bei Verstößen Ordnungsgelder in Höhe von 2.500 bis 25.000 Euro.

Im elektronischen Unternehmensregister sind alle relevanten und wichtigen Daten über Unternehmen in Deutschland gespeichert. Der Abruf von wesentlichen Daten (Jahresabschluss etc.) ist grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen jedoch Kosten beim Abruf aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Im Unternehmensregister sind folgende Informationen enthalten u.a. Jahresabschlüssen, Kapitalmarktrechtliche Informationen (Einberufung einer Hauptversammlung etc.) und das elektronische Handelsregister (Zugang zu den Unternehmensdaten im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister usw.)

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Pflichten hierzu ausführlich. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung als Unternehmensberatung bei der Existenzgründung auch für diese Fragestellungen.